ARBEITSMEDIZIN

 

 

 

Gerne biete ich Ihnen die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebes an. Ich bin seit 1995 in dieser Sparte tätig und kann daher viel Erfahrung in diese Funktion einbringen.

 

Impfaktionen: Grippe, Zeckenschutzimpfung, Reiseimpfungen, etc. können auch ohne generelle Betreuung vereinbart werden.

Eignungs- und Folgeuntersuchungen: Ärztliche Untersuchungen gemäß § 56 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes für Arbeitnehmer, die bei Ihrer beruflichen Tätigkeit der Einwirkung durch Toluol oder Xylole ausgesetzt sind (z.B. Maler, Spritzlackierer)

 

Strahlenschutz:

Gemäß §§ 16 - 19 der 47. Verordnung zum Strahlenschutzgesetz (Strahlenschutzverordnung) vom 18. Februar 1972 sind strahlenexponierte Personen verpflichtet, ihren Gesundheitszustand in periodisch wiederkehrenden Abständen durch ärztliche Untersuchung kontrollieren zu lassen.

Als ausgebildete und praktizierende Arbeitsmedizinerin bin ich gemäß § 35 des Strahlenschutzgesetzes vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz ermächtigt, diese Untersuchungen im Rahmen meiner Ordination durchzuführen und kann Ihnen und Ihren Mitarbeitern/Kollegen prompte Termine ohne Wartezeit anbieten. Die Kosten der Untersuchung werden von mir völlig unbürokratisch über Ihre zuständige Sozialversicherung verrechnet.

Sollten Sie Anzeigen- und Untersuchungsformulare, die vom jeweiligen Bewilligungsinhaber der Röntgeneinrichtung vor der Untersuchung auszufüllen sind, benötigen, sende ich Ihnen diese gerne vorweg zu. Diese Formulare ersuche ich Sie dann jeweils zur Untersuchung mitzubringen bzw. zur Verfügung zu stellen.

Zur Klärung eventueller Anfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.

Als besondere Serviceleistung kann ich Ihnen darüberhinaus anbieten, die gesamte Untersuchung in Ihrer Ordination durchzuführen.