Gesundenuntersuchung

 

 

Einmal pro Jahr sind Personen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, die für jeden wichtige Vorsorgeuntersuchung auf Kosten der Krankenkasse durchführen zu lassen.
Dazu haben Sie die Möglichkeit, einen gesonderten Krankenschein mit dem Vermerk "Gilt nur für Vorsorgeuntersuchung" von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse anzufordern (und zwar auch dann, wenn Sie Ihren Krankenschein für den praktischen Arzt bereits abgegeben haben). Dieser spezielle Krankenschein unterliegt keiner Krankenscheingebühr.

Ziel der Gesundenuntersuchung ist herauszufinden, ob Sie Risikofaktoren für bestimmte Krankenheiten haben, oder daran leiden. Zum Beispiel: Arteriosklerose (Gefäßverkalkung), Herz-Kreislauferkrankungen, erhöhter Blutdruck, Krebserkrankungen (insbesondere Darm-, Gebärmutterkrebs, sowie andere, die oft im Frühstadium erkennbar sind und somit rechtzeitig geheilt werden können), Diabetes, Stoffwechselerkrankungen (Lebererkrankungen, erhöhter Cholesterinspiegel, Harnsäurespiegel), chronische Erkrankungen der Atmungsorgane.

Durchführung der Gesundenuntersuchung: Nach einem ausführlichen Gespräch erfolgt eine Blut- und Harnanalyse (ab dem 40. Lebensjahr auch Stuhltest auf verborgenes Blut), sowie eine sorgfältige Untersuchung des Patienten. Frauen ab dem 40. Lebensjahr sollten zur Mammographie (Bruströntgen) überwiesen werden. Ebenso ist eine Überweisung zum Gynäkologen möglich. Im Anschluß an die Untersuchung dient ein ausführliches Gespräch der Abklärung von Risikofaktoren sowie der Beratung über Ernährung und eventuell weitere notwendige Schritte.

Machen Sie von der Vorsorgeuntersuchung Gebrauch -
Ihrer Gesundheit zuliebe!!!