Gesundenuntersuchung
Einmal pro Jahr sind Personen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben,
berechtigt, die für jeden wichtige Vorsorgeuntersuchung auf Kosten der
Krankenkasse durchführen zu lassen.
Dazu haben Sie die Möglichkeit, einen gesonderten Krankenschein mit dem Vermerk
"Gilt nur für Vorsorgeuntersuchung" von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer
Krankenkasse anzufordern (und zwar auch dann, wenn Sie Ihren Krankenschein für
den praktischen Arzt bereits abgegeben haben). Dieser spezielle Krankenschein
unterliegt keiner Krankenscheingebühr.
Ziel der Gesundenuntersuchung ist herauszufinden, ob Sie Risikofaktoren für
bestimmte Krankenheiten haben, oder daran leiden. Zum Beispiel: Arteriosklerose
(Gefäßverkalkung), Herz-Kreislauferkrankungen, erhöhter Blutdruck,
Krebserkrankungen (insbesondere Darm-, Gebärmutterkrebs, sowie andere, die oft
im Frühstadium erkennbar sind und somit rechtzeitig geheilt werden können),
Diabetes, Stoffwechselerkrankungen (Lebererkrankungen, erhöhter
Cholesterinspiegel, Harnsäurespiegel), chronische Erkrankungen der
Atmungsorgane.
Durchführung der Gesundenuntersuchung: Nach einem ausführlichen Gespräch
erfolgt eine Blut- und Harnanalyse (ab dem 40. Lebensjahr auch Stuhltest auf
verborgenes Blut), sowie eine sorgfältige Untersuchung des Patienten. Frauen ab
dem 40. Lebensjahr sollten zur Mammographie (Bruströntgen) überwiesen werden.
Ebenso ist eine Überweisung zum Gynäkologen möglich. Im Anschluß an die
Untersuchung dient ein ausführliches Gespräch der Abklärung von
Risikofaktoren sowie der Beratung über Ernährung und eventuell weitere
notwendige Schritte.
Machen Sie von der Vorsorgeuntersuchung Gebrauch -
Ihrer Gesundheit zuliebe!!!